Datenschutzerklärung
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung und Überblick
- Anwendungsbereich
- Rechtsgrundlagen
- Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Speicherdauer
- Rechte laut Datenschutz-Grundverordnung
- Cookies
- Webhosting Einleitung
- Erklärung verwendeter Begriffe
- Schlusswort
Einleitung und Überblick
Wir haben diese Datenschutzerklärung (Fassung 13.03.2023-112446458) verfasst, um Ihnen gemäß der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und anwendbaren nationalen Gesetzen zu erklären, welche personenbezogenen Daten (kurz Daten) wir als Verantwortliche – und die von uns beauftragten Auftragsverarbeiter (z. B. Provider) – verarbeiten, zukünftig verarbeiten werden und welche rechtmäßigen Möglichkeiten Sie haben. Die verwendeten Begriffe sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Kurz gesagt: Wir informieren Sie umfassend über Daten, die wir über Sie verarbeiten.
Datenschutzerklärungen klingen für gewöhnlich sehr technisch und verwenden juristische Fachbegriffe. Diese Datenschutzerklärung soll Ihnen hingegen die wichtigsten Dinge so einfach und transparent wie möglich beschreiben. Soweit es der Transparenz förderlich ist, werden technische Begriffe leserfreundlich erklärt, Links zu weiterführenden Informationen geboten und Grafiken zum Einsatz gebracht. Wir informieren damit in klarer und einfacher Sprache, dass wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeiten nur dann personenbezogene Daten verarbeiten, wenn eine entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben ist. Das ist sicher nicht möglich, wenn man möglichst knappe, unklare und juristisch-technische Erklärungen abgibt, so wie sie im Internet oft Standard sind, wenn es um Datenschutz geht. Ich hoffe, Sie finden die folgenden Erläuterungen interessant und informativ und vielleicht ist die eine oder andere Information dabei, die Sie noch nicht kannten.
Wenn trotzdem Fragen bleiben, möchten wir Sie bitten, sich an die unten bzw. im Impressum genannte verantwortliche Stelle zu wenden, den vorhandenen Links zu folgen und sich weitere Informationen auf Drittseiten anzusehen. Unsere Kontaktdaten finden Sie selbstverständlich auch im Impressum.
Anwendungsbereich
Diese Datenschutzerklärung gilt für alle von uns im Unternehmen verarbeiteten personenbezogenen Daten und für alle personenbezogenen Daten, die von uns beauftragte Firmen (Auftragsverarbeiter) verarbeiten. Mit personenbezogenen Daten meinen wir Informationen im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse und postalische Anschrift einer Person. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sorgt dafür, dass wir unsere Dienstleistungen und Produkte anbieten und abrechnen können, sei es online oder offline. Der Anwendungsbereich dieser Datenschutzerklärung umfasst:
- alle Onlineauftritte (Websites, Onlineshops), die wir betreiben
- Social Media Auftritte und E-Mail-Kommunikation
- mobile Apps für Smartphones und andere Geräte
Kurz gesagt: Die Datenschutzerklärung gilt für alle Bereiche, in denen personenbezogene Daten im Unternehmen über die genannten Kanäle strukturiert verarbeitet werden. Sollten wir außerhalb dieser Kanäle mit Ihnen in Rechtsbeziehungen eintreten, werden wir Sie gegebenenfalls gesondert informieren.
Rechtsgrundlagen
In der folgenden Datenschutzerklärung geben wir Ihnen transparente Informationen zu den rechtlichen Grundsätzen und Vorschriften, also den Rechtsgrundlagen der Datenschutz-Grundverordnung, die uns ermöglichen, personenbezogene Daten zu verarbeiten.
Was das EU-Recht betrifft, beziehen wir uns auf die VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016. Diese Datenschutz-Grundverordnung der EU können Sie selbstverständlich online auf EUR-Lex, dem Zugang zum EU-Recht, unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32016R0679 nachlesen.
Wir verarbeiten Ihre Daten nur, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen zutrifft:
- Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DSGVO): Sie haben uns Ihre Einwilligung gegeben, Daten zu einem bestimmten Zweck zu verarbeiten. Ein Beispiel wäre die Speicherung Ihrer eingegebenen Daten eines Kontaktformulars.
- Vertrag (Artikel 6 Absatz 1 lit. b DSGVO): Um einen Vertrag oder vorvertragliche Verpflichtungen mit Ihnen zu erfüllen, verarbeiten wir Ihre Daten. Wenn wir zum Beispiel einen Kaufvertrag mit Ihnen abschließen, benötigen wir vorab personenbezogene Informationen.
- Rechtliche Verpflichtung (Artikel 6 Absatz 1 lit. c DSGVO): Wenn wir einer rechtlichen Verpflichtung unterliegen, verarbeiten wir Ihre Daten. Zum Beispiel sind wir gesetzlich verpflichtet Rechnungen für die Buchhaltung aufzuheben. Diese enthalten in der Regel personenbezogene Daten.
- Berechtigte Interessen (Artikel 6 Absatz 1 lit. f DSGVO): Im Falle berechtigter Interessen, die Ihre Grundrechte nicht einschränken, behalten wir uns die Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Wir müssen zum Beispiel gewisse Daten verarbeiten, um unsere Website sicher und wirtschaftlich effizient betreiben zu können. Diese Verarbeitung ist somit ein berechtigtes Interesse.
Weitere Bedingungen wie die Wahrnehmung von Aufnahmen im öffentlichen Interesse und Ausübung öffentlicher Gewalt sowie dem Schutz lebenswichtiger Interessen treten bei uns in der Regel nicht auf. Soweit eine solche Rechtsgrundlage doch einschlägig sein sollte, wird diese an der entsprechenden Stelle ausgewiesen.
Zusätzlich zu der EU-Verordnung gelten auch noch nationale Gesetze:
- In Österreich ist dies das Bundesgesetz zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz), kurz DSG.
- In Deutschland gilt das Bundesdatenschutzgesetz, kurz BDSG.
Sofern weitere regionale oder nationale Gesetze zur Anwendung kommen, informieren wir Sie in den folgenden Abschnitten darüber.
Kontaktdaten des Verantwortlichen
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten haben, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten der verantwortlichen Person bzw. Stelle:
Ossiladen.at
Josefgasse 5
6800 Feldkirch
Österreich
E-Mail: info@ossiladen.at
Impressum: https://www.ossiladen.at/impressum/
Speicherdauer
Dass wir personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie es für die Bereitstellung unserer Dienstleistungen und Produkte unbedingt notwendig ist, gilt als generelles Kriterium bei uns. Das bedeutet, dass wir personenbezogene Daten löschen, sobald der Grund für die Datenverarbeitung nicht mehr vorhanden ist. In einigen Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Daten auch nach Wegfall des ursprüngliches Zwecks zu speichern, zum Beispiel zu Zwecken der Buchführung.
Sollten Sie die Löschung Ihrer Daten wünschen oder die Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, werden die Daten so rasch wie möglich und soweit keine Pflicht zur Speicherung besteht, gelöscht.
Über die konkrete Dauer der jeweiligen Datenverarbeitung informieren wir Sie weiter unten, sofern wir weitere Informationen dazu haben.
Rechte laut Datenschutz-Grundverordnung
Gemäß Artikel 13, 14 DSGVO informieren wir Sie über die folgenden Rechte, die Ihnen zustehen, damit es zu einer fairen und transparenten Verarbeitung von Daten kommt:
- Sie haben laut Artikel 15 DSGVO ein Auskunftsrecht darüber, ob wir Daten von Ihnen verarbeiten. Sollte das zutreffen, haben Sie Recht darauf eine Kopie der Daten zu erhalten und die folgenden Informationen zu erfahren:
- zu welchem Zweck wir die Verarbeitung durchführen;
- die Kategorien, also die Arten von Daten, die verarbeitet werden;
- wer diese Daten erhält und wenn die Daten an Drittländer übermittelt werden, wie die Sicherheit garantiert werden kann;
- wie lange die Daten gespeichert werden;
- das Bestehen des Rechts auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und dem Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung;
- dass Sie sich bei einer Aufsichtsbehörde beschweren können (Links zu diesen Behörden finden Sie weiter unten);
- die Herkunft der Daten, wenn wir sie nicht bei Ihnen erhoben haben;
- ob Profiling durchgeführt wird, ob also Daten automatisch ausgewertet werden, um zu einem persönlichen Profil von Ihnen zu gelangen.
- Sie haben laut Artikel 16 DSGVO ein Recht auf Berichtigung der Daten, was bedeutet, dass wir Daten richtig stellen müssen, falls Sie Fehler finden.
- Sie haben laut Artikel 17 DSGVO das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), was konkret bedeutet, dass Sie die Löschung Ihrer Daten verlangen dürfen.
- Sie haben laut Artikel 18 DSGVO das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, was bedeutet, dass wir die Daten nur mehr speichern dürfen aber nicht weiter verwenden.
- Sie haben laut Artikel 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit, was bedeutet, dass wir Ihnen auf Anfrage Ihre Daten in einem gängigen Format zur Verfügung stellen.
- Sie haben laut Artikel 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht, welches nach Durchsetzung eine Änderung der Verarbeitung mit sich bringt.
- Wenn die Verarbeitung Ihrer Daten auf Artikel 6 Abs. 1 lit. e (öffentliches Interesse, Ausübung öffentlicher Gewalt) oder Artikel 6 Abs. 1 lit. f (berechtigtes Interesse) basiert, können Sie gegen die Verarbeitung Widerspruch einlegen. Wir prüfen danach so rasch wie möglich, ob wir diesem Widerspruch rechtlich nachkommen können.
- Werden Daten verwendet, um Direktwerbung zu betreiben, können Sie jederzeit gegen diese Art der Datenverarbeitung widersprechen. Wir dürfen Ihre Daten danach nicht mehr für Direktmarketing verwenden.
- Werden Daten verwendet, um Profiling zu betreiben, können Sie jederzeit gegen diese Art der Datenverarbeitung widersprechen. Wir dürfen Ihre Daten danach nicht mehr für Profiling verwenden.
- Sie haben laut Artikel 22 DSGVO unter Umständen das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung (zum Beispiel Profiling) beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden.
- Sie haben laut Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde. Das heißt, Sie können sich jederzeit bei der Datenschutzbehörde beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Kurz gesagt: Sie haben Rechte – zögern Sie nicht, die oben gelistete verantwortliche Stelle bei uns zu kontaktieren!
Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in sonst einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. Diese ist für Österreich die Datenschutzbehörde, deren Website Sie unter https://www.dsb.gv.at/ finden. In Deutschland gibt es für jedes Bundesland einen Datenschutzbeauftragten. Für nähere Informationen können Sie sich an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden. Für unser Unternehmen ist die folgende lokale Datenschutzbehörde zuständig:
Österreich Datenschutzbehörde
Leiterin: Mag. Dr. Andrea Jelinek
Adresse: Barichgasse 40-42, 1030 Wien
Telefonnr.: +43 1 52 152-0
E-Mail-Adresse: dsb@dsb.gv.at
Website: https://www.dsb.gv.at/
Cookies
Cookies Zusammenfassung
👥 Betroffene: Besucher der Website
🤝 Zweck: abhängig vom jeweiligen Cookie. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten bzw. beim Hersteller der Software, der das Cookie setzt.
📓 Verarbeitete Daten: Abhängig vom jeweils eingesetzten Cookie. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten bzw. beim Hersteller der Software, der das Cookie setzt.
📅 Speicherdauer: abhängig vom jeweiligen Cookie, kann von Stunden bis hin zu Jahren variieren
⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO (Berechtigte Interessen)
Was sind Cookies?
Unsere Website verwendet HTTP-Cookies, um nutzerspezifische Daten zu speichern.
Im Folgenden erklären wir, was Cookies sind und warum Sie genutzt werden, damit Sie die folgende Datenschutzerklärung besser verstehen.
Immer wenn Sie durch das Internet surfen, verwenden Sie einen Browser. Bekannte Browser sind beispielsweise Chrome, Safari, Firefox, Internet Explorer und Microsoft Edge. Die meisten Websites speichern kleine Text-Dateien in Ihrem Browser. Diese Dateien nennt man Cookies.
Eines ist nicht von der Hand zu weisen: Cookies sind echt nützliche Helferlein. Fast alle Websites verwenden Cookies. Genauer gesprochen sind es HTTP-Cookies, da es auch noch andere Cookies für andere Anwendungsbereiche gibt. HTTP-Cookies sind kleine Dateien, die von unserer Website auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Cookie-Dateien werden automatisch im Cookie-Ordner, quasi dem “Hirn” Ihres Browsers, untergebracht. Ein Cookie besteht aus einem Namen und einem Wert. Bei der Definition eines Cookies müssen zusätzlich ein oder mehrere Attribute angegeben werden.
Cookies speichern gewisse Nutzerdaten von Ihnen, wie beispielsweise Sprache oder persönliche Seiteneinstellungen. Wenn Sie unsere Seite wieder aufrufen, übermittelt Ihr Browser die „userbezogenen“ Informationen an unsere Seite zurück. Dank der Cookies weiß unsere Website, wer Sie sind und bietet Ihnen die Einstellung, die Sie gewohnt sind. In einigen Browsern hat jedes Cookie eine eigene Datei, in anderen wie beispielsweise Firefox sind alle Cookies in einer einzigen Datei gespeichert.
Die folgende Grafik zeigt eine mögliche Interaktion zwischen einem Webbrowser wie z. B. Chrome und dem Webserver. Dabei fordert der Webbrowser eine Website an und erhält vom Server ein Cookie zurück, welches der Browser erneut verwendet, sobald eine andere Seite angefordert wird.
Es gibt sowohl Erstanbieter Cookies als auch Drittanbieter-Cookies. Erstanbieter-Cookies werden direkt von unserer Seite erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von Partner-Websites (z.B. Google Analytics) erstellt. Jedes Cookie ist individuell zu bewerten, da jedes Cookie andere Daten speichert. Auch die Ablaufzeit eines Cookies variiert von ein paar Minuten bis hin zu ein paar Jahren. Cookies sind keine Software-Programme und enthalten keine Viren, Trojaner oder andere „Schädlinge“. Cookies können auch nicht auf Informationen Ihres PCs zugreifen.
So können zum Beispiel Cookie-Daten aussehen:
Name: _ga
Wert: GA1.2.1326744211.152112446458-9
Verwendungszweck: Unterscheidung der Websitebesucher
Ablaufdatum: nach 2 Jahren
Diese Mindestgrößen sollte ein Browser unterstützen können:
- Mindestens 4096 Bytes pro Cookie
- Mindestens 50 Cookies pro Domain
- Mindestens 3000 Cookies insgesamt
Welche Arten von Cookies gibt es?
Die Frage welche Cookies wir im Speziellen verwenden, hängt von den verwendeten Diensten ab und wird in den folgenden Abschnitten der Datenschutzerklärung geklärt. An dieser Stelle möchten wir kurz auf die verschiedenen Arten von HTTP-Cookies eingehen.
Man kann 4 Arten von Cookies unterscheiden:
Unerlässliche Cookies
Diese Cookies sind nötig, um grundlegende Funktionen der Website sicherzustellen. Zum Beispiel braucht es diese Cookies, wenn ein User ein Produkt in den Warenkorb legt, dann auf anderen Seiten weitersurft und später erst zur Kasse geht. Durch diese Cookies wird der Warenkorb nicht gelöscht, selbst wenn der User sein Browserfenster schließt.
Zweckmäßige Cookies
Diese Cookies sammeln Infos über das Userverhalten und ob der User etwaige Fehlermeldungen bekommt. Zudem werden mithilfe dieser Cookies auch die Ladezeit und das Verhalten der Website bei verschiedenen Browsern gemessen.
Zielorientierte Cookies
Diese Cookies sorgen für eine bessere Nutzerfreundlichkeit. Beispielsweise werden eingegebene Standorte, Schriftgrößen oder Formulardaten gespeichert.
Werbe-Cookies
Diese Cookies werden auch Targeting-Cookies genannt. Sie dienen dazu dem User individuell angepasste Werbung zu liefern. Das kann sehr praktisch, aber auch sehr nervig sein.
Üblicherweise werden Sie beim erstmaligen Besuch einer Website gefragt, welche dieser Cookiearten Sie zulassen möchten. Und natürlich wird diese Entscheidung auch in einem Cookie gespeichert.
Wenn Sie mehr über Cookies wissen möchten und technische Dokumentationen nicht scheuen, empfehlen wir https://datatracker.ietf.org/doc/html/rfc6265, dem Request for Comments der Internet Engineering Task Force (IETF) namens “HTTP State Management Mechanism”.
Zweck der Verarbeitung über Cookies
Der Zweck ist letztendlich abhängig vom jeweiligen Cookie. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten bzw. beim Hersteller der Software, die das Cookie setzt.
Welche Daten werden verarbeitet?
Cookies sind kleine Gehilfen für eine viele verschiedene Aufgaben. Welche Daten in Cookies gespeichert werden, kann man leider nicht verallgemeinern, aber wir werden Sie im Rahmen der folgenden Datenschutzerklärung über die verarbeiteten bzw. gespeicherten Daten informieren.
Speicherdauer von Cookies
Die Speicherdauer hängt vom jeweiligen Cookie ab und wird weiter unter präzisiert. Manche Cookies werden nach weniger als einer Stunde gelöscht, andere können mehrere Jahre auf einem Computer gespeichert bleiben.
Sie haben außerdem selbst Einfluss auf die Speicherdauer. Sie können über ihren Browser sämtliche Cookies jederzeit manuell löschen (siehe auch unten “Widerspruchsrecht”). Ferner werden Cookies, die auf einer Einwilligung beruhen, spätestens nach Widerruf Ihrer Einwilligung gelöscht, wobei die Rechtmäßigkeit der Speicherung bis dahin unberührt bleibt.
Widerspruchsrecht – wie kann ich Cookies löschen?
Wie und ob Sie Cookies verwenden wollen, entscheiden Sie selbst. Unabhängig von welchem Service oder welcher Website die Cookies stammen, haben Sie immer die Möglichkeit Cookies zu löschen, zu deaktivieren oder nur teilweise zuzulassen. Zum Beispiel können Sie Cookies von Drittanbietern blockieren, aber alle anderen Cookies zulassen.
Wenn Sie feststellen möchten, welche Cookies in Ihrem Browser gespeichert wurden, wenn Sie Cookie-Einstellungen ändern oder löschen wollen, können Sie dies in Ihren Browser-Einstellungen finden:
Chrome: Cookies in Chrome löschen, aktivieren und verwalten
Safari: Verwalten von Cookies und Websitedaten mit Safari
Firefox: Cookies löschen, um Daten zu entfernen, die Websites auf Ihrem Computer abgelegt haben
Internet Explorer: Löschen und Verwalten von Cookies
Microsoft Edge: Löschen und Verwalten von Cookies
Falls Sie grundsätzlich keine Cookies haben wollen, können Sie Ihren Browser so einrichten, dass er Sie immer informiert, wenn ein Cookie gesetzt werden soll. So können Sie bei jedem einzelnen Cookie entscheiden, ob Sie das Cookie erlauben oder nicht. Die Vorgangsweise ist je nach Browser verschieden. Am besten Sie suchen die Anleitung in Google mit dem Suchbegriff “Cookies löschen Chrome” oder “Cookies deaktivieren Chrome” im Falle eines Chrome Browsers.
Rechtsgrundlage
Seit 2009 gibt es die sogenannten „Cookie-Richtlinien“. Darin ist festgehalten, dass das Speichern von Cookies eine Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) von Ihnen verlangt. Innerhalb der EU-Länder gibt es allerdings noch sehr unterschiedliche Reaktionen auf diese Richtlinien. In Österreich erfolgte aber die Umsetzung dieser Richtlinie in § 96 Abs. 3 des Telekommunikationsgesetzes (TKG). In Deutschland wurden die Cookie-Richtlinien nicht als nationales Recht umgesetzt. Stattdessen erfolgte die Umsetzung dieser Richtlinie weitgehend in § 15 Abs.3 des Telemediengesetzes (TMG).
Für unbedingt notwendige Cookies, auch soweit keine Einwilligung vorliegt, bestehen berechtigte Interessen (Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), die in den meisten Fällen wirtschaftlicher Natur sind. Wir möchten den Besuchern der Website eine angenehme Benutzererfahrung bescheren und dafür sind bestimmte Cookies oft unbedingt notwendig.
Soweit nicht unbedingt erforderliche Cookies zum Einsatz kommen, geschieht dies nur im Falle Ihrer Einwilligung. Rechtsgrundlage ist insoweit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
In den folgenden Abschnitten werden Sie genauer über den Einsatz von Cookies informiert, sofern eingesetzte Software Cookies verwendet.
Webhosting Einleitung
Webhosting Zusammenfassung
👥 Betroffene: Besucher der Website
🤝 Zweck: professionelles Hosting der Website und Absicherung des Betriebs
📓 Verarbeitete Daten: IP-Adresse, Zeitpunkt des Websitebesuchs, verwendeter Browser und weitere Daten. Mehr Details dazu finden Sie weiter unten bzw. beim jeweils eingesetzten Webhosting Provider.
📅 Speicherdauer: abhängig vom jeweiligen Provider, aber in der Regel 2 Wochen
⚖️ Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO (Berechtigte Interessen)
Was ist Webhosting?
Wenn Sie heutzutage Websites besuchen, werden gewisse Informationen – auch personenbezogene Daten – automatisch erstellt und gespeichert, so auch auf dieser Website. Diese Daten sollten möglichst sparsam und nur mit Begründung verarbeitet werden. Mit Website meinen wir übrigens die Gesamtheit aller Webseiten auf einer Domain, d.h. alles von der Startseite (Homepage) bis hin zur aller letzten Unterseite (wie dieser hier). Mit Domain meinen wir zum Beispiel beispiel.de oder musterbeispiel.com.
Wenn Sie eine Website auf einem Computer, Tablet oder Smartphone ansehen möchten, verwenden Sie dafür ein Programm, das sich Webbrowser nennt. Sie kennen vermutlich einige Webbrowser beim Namen: Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox und Apple Safari. Wir sagen kurz Browser oder Webbrowser dazu.
Um die Website anzuzeigen, muss sich der Browser zu einem anderen Computer verbinden, wo der Code der Website gespeichert ist: dem Webserver. Der Betrieb eines Webservers ist eine komplizierte und aufwendige Aufgabe, weswegen dies in der Regel von professionellen Anbietern, den Providern, übernommen wird. Diese bieten Webhosting an und sorgen damit für eine verlässliche und fehlerfreie Speicherung der Daten von Websites. Eine ganze Menge Fachbegriffe, aber bitte bleiben Sie dran, es wird noch besser!
Bei der Verbindungsaufnahme des Browsers auf Ihrem Computer (Desktop, Laptop, Tablet oder Smartphone) und während der Datenübertragung zu und vom Webserver kann es zu einer Verarbeitung personenbezogener Daten kommen. Einerseits speichert Ihr Computer Daten, andererseits muss auch der Webserver Daten eine Zeit lang speichern, um einen ordentlichen Betrieb zu gewährleisten.
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte, daher zeigt folgende Grafik zur Veranschaulichung das Zusammenspiel zwischen Browser, dem Internet und dem Hosting-Provider.
Warum verarbeiten wir personenbezogene Daten?
Die Zwecke der Datenverarbeitung sind:
- Professionelles Hosting der Website und Absicherung des Betriebs
- zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und IT-Sicherheit
- Anonyme Auswertung des Zugriffsverhaltens zur Verbesserung unseres Angebots und ggf. zur Strafverfolgung bzw. Verfolgung von Ansprüchen
Welche Daten werden verarbeitet?
Auch während Sie unsere Website jetzt gerade besuchen, speichert unser Webserver, das ist der Computer auf dem diese Webseite gespeichert ist, in der Regel automatisch Daten wie
- die komplette Internetadresse (URL) der aufgerufenen Webseite
- Browser und Browserversion (z. B. Chrome 87)
- das verwendete Betriebssystem (z. B. Windows 10)
- die Adresse (URL) der zuvor besuchten Seite (Referrer URL) (z. B. https://www.beispielquellsite.de/vondabinichgekommen/)
- den Hostnamen und die IP-Adresse des Geräts von welchem aus zugegriffen wird (z. B. COMPUTERNAME und 194.23.43.121)
- Datum und Uhrzeit
- in Dateien, den sogenannten Webserver-Logfiles
Wie lange werden Daten gespeichert?
In der Regel werden die oben genannten Daten zwei Wochen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Wir geben diese Daten nicht weiter, können jedoch nicht ausschließen, dass diese Daten beim Vorliegen von rechtswidrigem Verhalten von Behörden eingesehen werden.
Kurz gesagt: Ihr Besuch wird durch unseren Provider (Firma, die unsere Website auf speziellen Computern (Servern) laufen lässt), protokolliert, aber wir geben Ihre Daten nicht ohne Zustimmung weiter!
Rechtsgrundlage
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Webhosting ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Wahrung der berechtigten Interessen), denn die Nutzung von professionellem Hosting bei einem Provider ist notwendig, um das Unternehmen im Internet sicher und nutzerfreundlich präsentieren und Angriffe und Forderungen hieraus gegebenenfalls verfolgen zu können.
Zwischen uns und dem Hosting-Provider besteht in der Regel ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 f. DSGVO, der die Einhaltung von Datenschutz gewährleistet und Datensicherheit garantiert.
Erklärung verwendeter Begriffe
Wir sind stets bemüht unsere Datenschutzerklärung so klar und verständlich wie möglich zu verfassen. Besonders bei technischen und rechtlichen Themen ist das allerdings nicht immer ganz einfach. Es macht oft Sinn juristische Begriffe (wie z. B. personenbezogene Daten) oder bestimmte technische Ausdrücke (wie z. B. Cookies, IP-Adresse) zu verwenden. Wir möchte diese aber nicht ohne Erklärung verwenden. Nachfolgend finden Sie nun eine alphabetische Liste von wichtigen verwendeten Begriffen, auf die wir in der bisherigen Datenschutzerklärung vielleicht noch nicht ausreichend eingegangen sind. Falls diese Begriffe der DSGVO entnommen wurden und es sich um Begriffsbestimmungen handelt, werden wir hier auch die DSGVO-Texte anführen und gegebenenfalls noch eigene Erläuterungen hinzufügen.
Auftragsverarbeiter
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Auftragsverarbeiter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
Erläuterung: Wir sind als Unternehmen und Websiteinhaber für alle Daten, die wir von Ihnen verarbeiten verantwortlich. Neben den Verantwortlichen kann es auch sogenannte Auftragsverarbeiter geben. Dazu zählt jedes Unternehmen bzw. jede Person, die in unserem Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Auftragsverarbeiter können folglich, neben Dienstleistern wie Steuerberater, etwa auch Hosting- oder Cloudanbieter, Bezahlungs- oder Newsletter-Anbieter oder große Unternehmen wie beispielsweise Google oder Microsoft sein.
Betroffene Aufsichtsbehörde
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„betroffene Aufsichtsbehörde“ eine Aufsichtsbehörde, die von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffen ist, weil
a)
der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats dieser Aufsichtsbehörde niedergelassen ist,
b)
diese Verarbeitung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen mit Wohnsitz im Mitgliedstaat dieser Aufsichtsbehörde hat oder haben kann oder
c)
eine Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde eingereicht wurde;
Erläuterung: In Deutschland hat jedes Bundesland eine eigene Aufsichtsbehörde für Datenschutz. Wenn Ihr Firmensitz (Hauptniederlassung) also in Deutschland ist, ist grundsätzlich die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes Ihr Ansprechpartner. In Österreich gibt es für das ganze Land nur eine Aufsichtsbehörde für Datenschutz.
Biometrische Daten
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„biometrische Daten“ mit speziellen technischen Verfahren gewonnene personenbezogene Daten zu den physischen, physiologischen oder verhaltenstypischen Merkmalen einer natürlichen Person, die die eindeutige Identifizierung dieser natürlichen Person ermöglichen oder bestätigen, wie Gesichtsbilder oder daktyloskopische Daten;
Erläuterung: Es sind biologische Eigenschaften, die von biometrischen Daten beschrieben werden und aus denen mit Hilfe technischer Verfahren personenbezogene Daten gewonnen werden können. Dazu zählen etwa DNA, Fingerabdrücke, die Geometrie verschiedener Körperteile, Körpergröße, aber auch Handschriften oder der Klang einer Stimme.
Dateisystem
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird;
Erläuterung: Jede organisierte Ablage von Daten auf einem Datenträger eines Computers wird als “Dateisystem” bezeichnet. Wenn wir etwa für unseren Newsletter Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse auf einem Server speichern, dann befinden sich diese Daten in einem sogenannten “Dateisystem”. Zu den wichtigsten Aufgaben eines “Dateisystems” zählen das schnelle Suchen und Finden von spezifischen Daten und natürlich die sichere Speicherung der Daten.
Dritter
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Dritter“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten;
Erläuterung: Die DSGVO erklärt hier im Grunde nur was ein „Dritter” nicht ist. In der Praxis ist jeder „Dritter”, der auch Interesse an den personenbezogenen Daten hat, aber nicht zu den oben genannten Personen, Behörden oder Einrichtungen gehört. Zum Beispiel kann ein Mutterkonzern als „Dritter” auftreten. In diesem Fall ist der Tochterkonzern Verantwortlicher und der Mutterkonzern „Dritter”. Das bedeutet aber nicht, dass der Mutterkonzern automatisch die personenbezogenen Daten des Tochterkonzerns einsehen, erheben oder speichern darf.
Einschränkung der Verarbeitung
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Einschränkung der Verarbeitung“ die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken;
Erläuterung: Es gehört zu Ihren Rechten, dass Sie von Verarbeitern jederzeit verlangen können, Ihre personenbezogenen Daten für weitere Verarbeitungsvorgänge einzuschränken. Dafür werden spezielle personenbezogenen Daten wie etwa Ihre Name, Ihre Geburtsdatum oder Ihre Adresse so markiert, dass eine vollständige weitere Verarbeitung nicht mehr möglich ist. Zum Beispiel könnten Sie die Verarbeitung dahingehend einschränken, dass Ihre Daten nicht mehr für personalisierte Werbung verwendet werden darf.
Einwilligung
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Einwilligung“ der betroffenen Person jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist;
Erläuterung: In der Regel erfolgt bei Websites eine solche Einwilligung über ein Cookie-Consent-Tool. Sie kennen das bestimmt. Immer wenn Sie erstmals eine Website besuchen, werden Sie meist über einen Banner gefragt, ob Sie der Datenverarbeitung zustimmen bzw. einwilligen. Meist können Sie auch individuelle Einstellungen treffen und so selbst entscheiden, welche Datenverarbeitung Sie erlauben und welche nicht. Wenn Sie nicht einwilligen, dürfen auch keine personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet werden. Grundsätzlich kann eine Einwilligung natürlich auch schriftlich, also nicht über ein Tool, erfolgen.
Empfänger
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Empfänger“ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung;
Erläuterung: Jeder Person und jede Firma, die personenbezogene Daten erhält gilt als Empfänger. Somit sind auch wir und unsere Auftragsverarbeiter sogenannte Empfänger. Nur Behörden, die einen Untersuchungsauftrag haben, gelten nicht als Empfänger.
Genetische Daten
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„genetische Daten“ personenbezogene Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern und insbesondere aus der Analyse einer biologischen Probe der betreffenden natürlichen Person gewonnen wurden;
Erläuterung: Mit gewissem Aufwand kann man Personen über genetische Daten identifizieren. Darum zählen genetische Daten auch in die Kategorie der personenbezogenen Daten. Genetische Daten werden beispielsweise über Blut- oder Speichelproben gewonnen.
Gesundheitsdaten
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Gesundheitsdaten“ personenbezogene Daten, die sich auf die körperliche oder geistige Gesundheit einer natürlichen Person, einschließlich der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen, beziehen und aus denen Informationen über deren Gesundheitszustand hervorgehen;
Erläuterung: Unter Gesundheitsdaten fallen also alle gespeicherten Informationen, die Ihre eigene Gesundheit betreffen. Oft sind es Daten, die auch in einer Patientenakte vermerkt sind. Dazu zählen beispielsweise welche Medikamente Sie nutzen, Röntgenbilder, die gesamte Krankengeschichte oder in der Regel auch der Impfstatus.
Grenzüberschreitende Verarbeitung
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„grenzüberschreitende Verarbeitung“ entweder
a)
eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten von Niederlassungen eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union in mehr als einem Mitgliedstaat erfolgt, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter in mehr als einem Mitgliedstaat niedergelassen ist, oder
b)
eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten einer einzelnen Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, die jedoch erhebliche Auswirkungen auf betroffene Personen in mehr als einem Mitgliedstaat hat oder haben kann;
Erläuterung: Wenn zum Beispiel ein Unternehmen oder eine andere Organisation Niederlassungen in Spanien und in Kroatien hat und personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Niederlassungen verarbeitet werden, handelt es sich dabei um eine „grenzüberschreitende Verarbeitung“ personenbezogener Daten. Auch wenn die Daten nur in einem Land (wie in diesem Beispiel in Spanien) verarbeitet werden, die Auswirkungen für die betroffene Person aber auch in einem anderen Land erkennbar sind, spricht man ebenfalls von „grenzüberschreitender Verarbeitung“.
Hauptniederlassung
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Hauptniederlassung“
a)
im Falle eines Verantwortlichen mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union, es sei denn, die Entscheidungen hinsichtlich der Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten werden in einer anderen Niederlassung des Verantwortlichen in der Union getroffen und diese Niederlassung ist befugt, diese Entscheidungen umsetzen zu lassen; in diesem Fall gilt die Niederlassung, die derartige Entscheidungen trifft, als Hauptniederlassung;
b)
im Falle eines Auftragsverarbeiters mit Niederlassungen in mehr als einem Mitgliedstaat den Ort seiner Hauptverwaltung in der Union oder, sofern der Auftragsverarbeiter keine Hauptverwaltung in der Union hat, die Niederlassung des Auftragsverarbeiters in der Union, in der die Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Auftragsverarbeiters hauptsächlich stattfinden, soweit der Auftragsverarbeiter spezifischen Pflichten aus dieser Verordnung unterliegt;
Erläuterung: Das Unternehmen Google beispielsweise ist zwar ein amerikanisches Unternehmen, das auch Daten in den USA verarbeitet, aber die europäische Hauptniederlassung befindet sich in Irland (Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street Dublin 4, Irland). Somit ist Google Ireland Limited rechtlich betrachtet eine eigenständiges Unternehmen und für alle Google-Produkte, die im Europäischen Wirtschaftsraum angeboten werden, verantwortlich. Im Gegensatz zu einer Hauptniederlassung gibt es auch Zweigniederlassungen, diese fungieren allerdings nicht als rechtlich eigenständige Niederlassungen und sind daher auch von Tochtergesellschaften zu unterscheiden. Eine Hauptniederlassung ist also grundsätzlich stets jener Ort, an dem ein Unternehmen (Handelsgesellschaft) ihren Betriebsmittelpunkt hat.
Internationale Organisation
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„internationale Organisation“ eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde.
Erläuterung: Die bekanntesten Beispiele für internationale Organisationen sind wohl die Europäische Union oder die Vereinten Nationen. In der DSGVO wird in Zusammenhang mit dem Datentransfer zwischen Drittländern und internationalen Organisationen unterschieden. Innerhalb der EU stellt der Datenverkehr von personenbezogenen Daten kein Problem dar, weil alle EU-Länder an die Vorgaben der DSGVO gebunden sind. Hingegen unterliegt der Datentransfer mit Drittländern oder internationalen Organisationen bestimmten Voraussetzungen.
Maßgeblicher und begründeter Einspruch
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„maßgeblicher und begründeter Einspruch“ einen Einspruch gegen einen Beschlussentwurf im Hinblick darauf, ob ein Verstoß gegen diese Verordnung vorliegt oder ob beabsichtigte Maßnahmen gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter im Einklang mit dieser Verordnung steht, wobei aus diesem Einspruch die Tragweite der Risiken klar hervorgeht, die von dem Beschlussentwurf in Bezug auf die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Personen und gegebenenfalls den freien Verkehr personenbezogener Daten in der Union ausgehen;
Erläuterung: Wenn gewisse Maßnahmen, die wir als Verantwortliche oder unsere Auftragsverarbeiter treffen, nicht im Einklang mit der DSGVO stehen, können Sie einen sogenannten „maßgeblichen und begründeten Einspruch“ erheben. Dabei müssen Sie die Tragweite der Risiken, in Bezug auf Ihre Grund- und Freiheitsrechte und eventuell des freien Verkehrs Ihrer personenbezogenen Daten in der EU, erläutern.
Personenbezogene Daten
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann;
Erläuterung: Personenbezogene Daten sind also all jene Daten, die Sie als Person identifizieren können. Das sind in der Regel Daten wie etwa:
- Name
- Adresse
- E-Mail-Adresse
- Post-Anschrift
- Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Kennnummern wie Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Personalausweisnummer oder Matrikelnummer
- Bankdaten wie Kontonummer, Kreditinformationen, Kontostände uvm.
Laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) zählt auch Ihre IP-Adresse zu den personenbezogenen Daten. IT-Experten können anhand Ihrer IP-Adresse zumindest den ungefähren Standort Ihres Geräts und in weiterer Folge Sie als Anschlussinhabers feststellen. Daher benötigt auch das Speichern einer IP-Adresse eine Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO. Es gibt auch noch sogenannte „besondere Kategorien“ der personenbezogenen Daten, die auch besonders schützenswert sind. Dazu zählen:
- rassische und ethnische Herkunft
- politische Meinungen
- religiöse bzw. weltanschauliche Überzeugungen
- die Gewerkschaftszugehörigkeit
- genetische Daten wie beispielsweise Daten, die aus Blut- oder Speichelproben entnommen werden
- biometrische Daten (das sind Informationen zu psychischen, körperlichen oder verhaltenstypischen Merkmalen, die eine Person identifizieren können).
Gesundheitsdaten - Daten zur sexuellen Orientierung oder zum Sexualleben
Profiling
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen;
Erläuterung: Beim Profiling werden verschiedene Informationen über eine Person zusammengetragen, um daraus mehr über diese Person zu erfahren. Im Webbereich wird Profiling häufig für Werbezwecke oder auch für Bonitätsprüfungen angewandt. Web- bzw. Werbeanalyseprogramme sammeln zum Beispiel Daten über Ihre Verhalten und Ihre Interessen auf einer Website. Daraus ergibt sich ein spezielles Userprofil, mit dessen Hilfe Werbung gezielt an eine Zielgruppe ausgespielt werden kann.
Pseudonymisierung
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden;
Erläuterung: In unserer Datenschutzerklärung ist des Öfteren von pseudonymisierten Daten die Rede. Durch pseudonymisierte Daten können Sie als Person nicht mehr identifiziert werden, außer andere Informationen werden noch hinzugefügt. Eine Pseudonymisierung sollten Sie allerdings nicht mit einer Anonymisierung verwechseln. Bei der Anonymisierung fällt jeglicher Personenbezug weg, sodass dieser wirklich nur noch durch einen unverhältnismäßig großen technischen Aufwand rekonstruiert werden kann.
Unternehmen
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Unternehmen“ eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von ihrer Rechtsform, einschließlich Personengesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen;
Erläuterung: Wir sind beispielsweise ein Unternehmen und üben auch über unsere Website eine wirtschaftliche Tätigkeit aus, indem wir Dienstleistungen und/oder Produkte anbieten und verkaufen. Für jedes Unternehmen gibt es als formales Merkmal die Rechtsträgerschaft wie zum Beispiel die GmbH oder die AG.
Unternehmensgruppe
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Unternehmensgruppe“ eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht;
Erläuterung: Man spricht also von einer “Unternehmensgruppe”, wenn sich mehrere Unternehmen vereinigen, in rechtlicher und finanzieller Verbindung miteinander stehen, aber es dennoch ein zentrales, darüberstehendes Unternehmen gibt. Beispielsweise sind Instagram, WhatsApp, Oculus VR oder Facebook zwar größtenteils eigenständige Unternehmen, unterliegen aber alle der Muttergesellschaft Meta Platforms, Inc.
Verantwortlicher
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden;
Erläuterung: In unserem Fall sind wir für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich und folglich der “Verantwortliche”. Wenn wir erhobene Daten zur Verarbeitung an andere Dienstleister weitergeben, sind diese “Auftragsverarbeiter”. Dafür muss ein “Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)” unterzeichnet werden.
Verarbeitung
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Verarbeitung“ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
Anmerkung: Wenn wir in unserer Datenschutzerklärung von Verarbeitung sprechen, meinen wir damit jegliche Art von Datenverarbeitung. Dazu zählt, wie oben in der originalen DSGVO-Erklärung erwähnt, nicht nur das Erheben sondern auch das Speichern und Verarbeiten von Daten.
Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„verbindliche interne Datenschutzvorschriften“ Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, zu deren Einhaltung sich ein im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats niedergelassener Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter verpflichtet im Hinblick auf Datenübermittlungen oder eine Kategorie von Datenübermittlungen personenbezogener Daten an einen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter derselben Unternehmensgruppe oder derselben Gruppe von Unternehmen, die eine gemeinsame Wirtschaftstätigkeit ausüben, in einem oder mehreren Drittländern;
Erläuterung: Vielleicht haben Sie schon öfters den Begriff “Binding Corporate Rules” gehört oder gelesen. Denn das ist der Begriff, der meistens in Erscheinung tritt, wenn es um verbindliche interne Datenschutzvorschriften geht. Besonders für Unternehmen (wie beispielsweise Google), die Daten in Drittländern verarbeiten, empfiehlt sich eine solche interne Vorschrift, durch die sich ein Unternehmen sozusagen selbst zur Einhaltung von Datenschutzregelungen verpflichtet. Diese Vorschrift regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die in Drittländer transferiert und dort auch verarbeitet werden.
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;
Erläuterung: Zum Beispiel kann eine „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten” bei einem Datenleck, also einem technischen Problem oder einem Cyberangriff, auftreten. Wenn die Verletzung zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt, muss der Verantwortliche den Vorfall sofort der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Zudem müssen auch die betroffenen Personen informiert werden, sofern die Verletzung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellt.
Vertreter
Begriffsbestimmung nach Artikel 4 der DSGVO
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„Vertreter“ eine in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von dem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter schriftlich gemäß Artikel 27 bestellt wurde und den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter in Bezug auf die ihnen jeweils nach dieser Verordnung obliegenden Pflichten vertritt;
Erläuterung: Ein “Vertreter” kann also jeder Person sein, die schriftlich von uns (Verantwortlicher) oder einem unserer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) bestellt wurde. Unternehmen außerhalb der EU, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen einen Vertreter innerhalb der EU angeben. Wenn zum Beispiel ein Web-Analyse-Anbieter die Hauptniederlassung in den USA habt, muss dieser einen “Vertreter” innerhalb der Europäischen Union bestellen, der die Pflichten in Bezug auf die Datenverarbeitung vertritt.
Schlusswort
Herzlichen Glückwunsch! Wenn Sie diese Zeilen lesen, haben Sie sich wirklich durch unsere gesamte Datenschutzerklärung „gekämpft“ oder zumindest bis hier hin gescrollt. Wie Sie am Umfang unserer Datenschutzerklärung sehen, nehmen wir den Schutz Ihrer persönlichen Daten, alles andere als auf die leichte Schulter.
Uns ist es wichtig, Sie nach bestem Wissen und Gewissen über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren. Dabei wollen wir Ihnen aber nicht nur mitteilen, welche Daten verarbeitet werden, sondern auch die Beweggründe für die Verwendung diverser Softwareprogramme näherbringen. In der Regel klingen Datenschutzerklärung sehr technisch und juristisch. Da die meisten von Ihnen aber keine Webentwickler oder Juristen sind, wollten wir auch sprachlich einen anderen Weg gehen und den Sachverhalt in einfacher und klarer Sprache erklären. Immer ist dies natürlich aufgrund der Thematik nicht möglich. Daher werden die wichtigsten Begriffe am Ende der Datenschutzerklärung näher erläutert.
Bei Fragen zum Thema Datenschutz auf unserer Website zögern Sie bitte nicht, uns oder die verantwortliche Stelle zu kontaktieren. Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Zeit und hoffen, Sie auf unserer Website bald wieder begrüßen zu dürfen.
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Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von AdSimple
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